Hier können Sie uns Ihr Anliegen schildern
Rechtsanwalt Robert Heinemann -
Fachanwalt für Sozialrecht
Ich heiße Sie auf meiner Homepage herzlich willkommen und freue mich, dass Sie sich für mein Beratungsangebot interessieren.
Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die kostenlose Beratung von Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (auch Hartz 4 genannt) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Für den Verein für Sozialberatung e.V. berate ich Leistungsempfänger ehrenamtlich und vertraulich in unterschiedlichen Beratungseinrichtungen in Essen und Ratingen (hier zum Beratungsangebot und weitere Informationen des Vereins). Für SGB II-Bezieher und beratende Sozialeinrichtungen biete ich Schulungen und Vorträge in diesem Bereich an. Ich freue mich auf Ihre unverbindliche Anfrage!
Ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung von Seniorinnen und Senioren insbesondere in den Bereichen der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegrade) und Pflegefehler (Haftung von Pflegeeinrichtungen). Herr Dr. med. Ingo Bonde unterstützt mich als kooperierender Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie in der medizinischen Beurteilung von Pflegegutachten. Für unsere Mandanten haben wir einen umfangreichen Fragebogen entworfen, der die eigene Einschätzung innerhalb den sechs Modulen der Pflegebegutachtung erleichtert. Bei dieser Einschätzung kann Ihnen unsere Kooperationspartnerin Frau Sandra Klein, als examinierte Krankenschwester, bei Ihnen Zuhause behilflich sein.
Auch während der Corona-Pandemie geht unsere Beratung, insbesondere unsere kostenlose Hartz IV-Beratung weiter - nur eben online!
Wir überprüfen Ihren Bescheid und rufen Sie zurück, um mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Sollte der Bescheid rechtswidrig sein, werden wir gerne für Sie tätig werden. Auch hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur beraten können, sofern uns Ihr Bescheid vorliegt und dieser nicht älter als ein Monat ist.
Gerne können Sie das Onlineformular auch für Anfragen verwenden, wenn Sie beispielsweise Probleme mit der Krankenversicherung und Pflegeversicherung (Anerkennung von Pflegegraden etc.) sowie mit der Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung oder Erwerbsminderungsrente haben. Auch hier ist die Erstberatung kostenlos. Aber auch für andere Anfragen steht Ihnen das Formular zur Verfügung.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gerne behilflich:
Sozialrecht, insbesondere
Arbeitslosengeld II (SGB II besser bekannt als Hartz 4):
Regelbedarf, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Schwangere und Warmwasserzubereitung, Kosten der Unterkunft, Anrechnung von Einkommen, Sanktionen, Meldeversäumnisse, Ablehnung von Leistungen, EU-Bürger, vorläufige Bescheide und endgültige Festsetzungen, Aufhebungsbescheide und Rückforderungen, Eingliederungsvereinbarungen, Zahlungseinstellungen, fehlende Leistungen, Bedarfsgemeinschaft
Weitere Informationen zum Thema Hartz 4 – Alles rund ums Arbeitslosengeld 2 erhalten Sie hier!
Arbeitslosengeld I (SGB III):
insbesondere Sperrzeiten, Ruhen von Arbeitslosengeld, Zahlungseinstellungen, Rückforderungen, Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, berufliche Weiterbildung, Zuschüsse zur Eingliederung in Arbeit, Hilfen zur Existenzgründung
SGB IV:
insbesondere Scheinselbstständigkeit, Beitragsüberprüfung, Rückforderungen
Gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V):
insbesondere: ärztliche Behandlung, Arztwechsel, zeitnahe Behandlung, ärztlicher Standard, Leistungsansprüche, Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Krankenhausbehandlung, Zuzahlungen, Krankengeld, Hörgeräte, Rehabilitation, Hospiz, ambulantes Operieren, Behandlungspflichten
Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI):
insbesondere Erwerbsminderungsrente, Rente an Hinterbliebene
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII):
insbesondere Entschädigung für Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Schulunfall, Wegeunfall, Leistungen, Verletztengeld, Verletztenrente
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX):
insbesondere Grad der Behinderung, besondere Merkzeichen, Kündigungsschutz
Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI):
insbesondere Pflegebedürftigkeit, Pflegeleistungen, Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kombination Pflegesachleistung und Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz
Sozialhilfe (SGB XII):
insbesondere Grundsicherung im Alter, Regelbedarf, Erhöhung des Regelbedarfs, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft, Kostensenkung, dezentrale Warmwasserversorgung
Elternunterhalt:
insbesondere Auskunftspflicht, Höhe des Unterhalts, Übergang Sozialamt, Rückforderung von Geschenken
Medizinrecht, insbesondere
Behandlungsfehler, Pflegefehler, Ansprüche gegenüber Seniorenheim
Patientenrechte, Auskunft und Einsichtsrechte, ärztliche Aufklärung, Aufklärungsfehler
Gesundheitsschaden, Schmerzensgeld, Erwerbschaden, Unterhaltsschaden, Haushaltsführungsschaden
kassenärztliche Versorgung, Kassensitz, Vertragsarztrecht
Berufsrecht
Vorsorgevollmacht, Patientenvollmacht und Betreuungsverfügung
Zwangsmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Versicherungsrecht, insbesondere
Private Krankenversicherung
Private Pflegeversicherung
Arbeitsrecht, insbesondere
Arbeitsverhältnis:
insbesondere Gestaltung und Abänderung von Arbeitsverträgen, befristete Arbeitsverträge, Versetzung, Wiedereingliederung, Arbeitszeugnis
Kündigung:
insbesondere Abmahnung, pesonenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, Kündigungsschutz, Verfahren vor dem Integrationsamt
Lohnforderung
Fachvorträge
Rechtsanwalt Robert Heinemann hält als Referent regelmäßig Vorträge im Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung, Sozialrecht und Grundsicherung im Alter sowie Elternunterhalt.
Hier geht es zu den Fachvorträgen...
Aktuelles
Jobcenter Gelsenkirchen
Missbräiuchliche Inanspruchnahme von Leistungen durch EU Bürger
In der letzten Zeit ist des öfteren zu beobachten, dass das Jobcenter Gelsenkirchen die Anträge von EU-Bürgern (vornehmlich Bulgaren und Rumänen) zu Unrecht ablehnt. Hauptsächlich wird dies damit begründet, dass nur ein untergeordnetes Arbeitsverhältnis vorliegt, welches eine Arbeitnehmereigenschaft nicht begründet. Teilweise wird ein Anspruch auch wegen Missbrauchs abgelehnt. Ein Missbrauch soll nach Auffassung des Jobcenters Gelsenkirchen vorliegen, wenn ein EU-Bürger in die Bundesrepublik Deutschland einwandert und sofort Leistungen nach dem SGB II und Kindergeld beantragt. Auch hat das Jobcenter argumentiert, der ungelernte EU-Bürger sei gar nicht in der Lage, jemals ausreichend Geld zu verdienen, um seine vielköpfige Familie zu ernähren. Rechtsanwalt Heinemann hat in einem Eilverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen diese Argumentation kippen können. In der mündlichen Verhandlung hat der erkennende Senat unmissverständlich festgestellt, dass das SGB II einen Missbrauchstatbestand nicht kennt.